Nirgends in der Schweiz sind die Ladenöffnungszeiten so streng wie im Kanton Luzern. Viele Luzernerinnen und Luzerner finden das gut, andere nicht. Während beispielsweise in Ebikon, Luzern oder Sempach eine moderate Anpassung gewünscht ist, möchten andere Orte keine Ausweitung. Könnten die Gemeinden ihre Öffnungszeiten selbst bestimmen, wäre dieses Problem gelöst.
Im Dezember 2011 hat das Luzerner Kantonsparlament einer Änderung zugestimmt, welche Geschäften erlaubt hätte, an Samstagen bis 17.00 Uhr und vor Feiertagen bis 18.30 Uhr geöffnet zu sein. Die Vorlage scheiterte. In ländlicheren Regionen wurde die Vorlage abgelehnt, während sich beispielsweise die Stadt Luzern eine Anpassung wünschte. Die Ankündigung des Luzerner Stadtrats, dass er, basierend auf einem Rechtsgutachten, einen Pilotversuch für erweiterte Öffnungszeiten prüft, unterstreicht diesen Wunsch. Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die jeweils grössere staatliche Einheit nur dann aktiv werden soll, wenn die Kleinere dazu nicht in der Lage ist. Kurz: Was auf Gemeindeebene gemacht werden kann, soll auch dort erledigt werden. Die Festsetzung von Ladenöffnungszeiten ist eine Aufgabe, welche die Gemeinden wahrnehmen können. Bereits heute bestimmen sie die Abendverkäufe selbständig.
Die Abstimmungsresultate und das Vorgehen der Luzerner Stadtregierung zeigen, dass die Bedürfnisse in unserem Kanton bezüglich der Ladenöffnungszeiten unterschiedlich sind. Statt alle paar Jahre über längere Öffnungszeiten im Kanton zu diskutieren, sollten wir neue Wege prüfen. Wege, welche den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden. Mit meinem Vorstoss schlage ich einen solchen vor. Einen für mehr Gemeindeautonomie bei Ladenöffnungszeiten.
Dieser Artikel erschien im November 2018 in der Luzerner Rundschau.